Hundesteuer auch für Therapiehunde

Auch Hunde, die der Halter bei seiner beruflichen Tätigkeit als Hundetrainer und Hundephysiotherapeut einsetzt, unterliegen der Hundesteuer. Das gilt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz zumindest dann, wenn der Hund in erster Linie aus privatem Interesse gehalten wird (Az.: 3 K 16/23.MZ).
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