Das Landgericht Osnabrück hat nach Auskunft der ARAG Experten die Verurteilung eines Mannes, dessen ungehorsamer und nicht angeleinter Schäferhund eine Frau attackiert und zu Fall gebracht hatte, wegen fahrlässiger Körperverletzung bestätigt. Der Mann habe durch sein Verhalten das absehbare Risiko der Hunde-Attacke geschaffen und daher seine Sorgfaltspflichten als Hundehalter verletzt (Az.: 5 Ns 112/20).
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